Da war noch „diese” Frage….

…nämlich warum das alles sooooo lange gedauert hat 😉

Tja, das war nämlich so:

Im April 2016 hatten wir den Anwalt der Besitzerin angerufen und ihm mitgeteilt, dass wir das Haus nun kaufen wollen. So weit so gut. Da die Besitzerin aber in der Türkei lebt und auch nicht zu einem Notartermin nach Deutschland kommen wollte, musste dieser Anwalt mit einer Vollmacht ausgestattet werden, dass er in ihrem Namen das Haus verkaufen kann. Auch gut. Nun könnte man glauben, dass so eine Vollmacht recht schnell zu besorgen ist, weit gefehlt! Nach vier Wochen, also Ende Mai, fragte ich vorsichtig bei dem Anwalt an, wo denn die Vollmacht bleibt. Nix. Er sagte: „ja, ich ruf da nochmal an und melde mich morgen”. Ok, das Spiel haben wir dann im Wochenrhythmus wiederholt.

Nun war es Ende Juni und noch immer keine Vollmacht da. Leichter Frust machte sich bei uns breit, ja und dann kam der 15. Juli – und in der Türkei meinten die Menschen ihren Präsidenten stürzen zu müssen, hmpfffff… Auch von dem Anwalt kam leider überhaupt gar nix, keine Mail, kein Anruf, nix. So langsam begannen wir dieses Projekt innerlich zu den Akten zu legen, auch vor dem Hintergrund der Ereignisse in der Türkei. Mitte August kam dann aber ein Anruf von dem Anwalt: die Vollmacht ist da! Freude! Sie muss nur noch übersetzt werden, naja, sowas kann ja nicht lange dauern….

Anfang September war dann auch endlich die Übersetzung fertig, große Freude. Der nächste Schritt ist dann ja bekanntlich der Notartermin zur Vertragsunterzeichnung. Anruf bei unserem Notar: wann bekommen wir einen Termin? Ja, das könnte Anfang Oktober klappen! Gulp. Ok, also noch zwei Wochen warten, aber am 8. Oktober sollte es dann soweit sein. Unser Notar wollte natürlich die ganzen Papiere möglichst schon mal vorweg haben, damit alles reibungslos verlaufen kann. Leider kam der Anwalt nicht so richtig damit rüber, Mist. In der ersten Woche des Oktobers bekam ich dann einen Anruf von unserem Notar: wenn alle Papiere nicht vorher vorliegen, sollten wir den Termin verschieben, vor allem die Apostille, die ist ja so wichtig. Die was???? Apostille??? Nie gehört!! Was ist also eine Apostille? Eigentlich ganz einfach, nämlich ein Dokument welches im internationalen Geschäft (und nichts anderes war unser Hauskauf ja da die Besitzerin in der Türkei lebt) belegt, dass der Notar in der Türkei, der die Vollmacht für den Anwalt hier in Deutschland ausgestellt hat, das auch wirklich darf! Denn so eine Vollmacht kann man sich auch ohne Probleme „selber malen”, mit Photoshop geht sowas ganz einfach 😉

Ok, so eine Apostille hatte der Anwalt natürlich nicht 🙁 damit war unser Termin am 8. Oktober erstmal geplatzt. Nun begann ein Schriftwechsel zwischen unserem Notar und dem Anwalt, wozu so eine Apostille gut ist, denn der Anwalt meinte, dass wir sowas gar nicht brauchen und er das schon viele Male auch ohne Apostille gemacht hätte. Ein Anruf im Grundbuchamt von Wolfenbüttel gab uns die Sicherheit: ohne Vollmacht nebst Apostille KEINE Eintragung im Grundbuch. Wir können das Haus zwar kaufen und auch einen gültigen Vertrag machen, aber eine Eintragung würde das Grundbuchamt nicht machen. Ok.

Sowas kommt natürlich nicht in Frage, da wir ja einen nicht unerheblichen Geldbetrag in die Sanierung des Hauses stecken wollten…. Also bitte die Vollmacht zurück in die Türkei schicken und mit ordentlicher Apostille wieder zurück. Gesagt, getan. Klar soweit, dass wir nun wieder Tage/Wochen warten mussten….

Aber, man glaubt es kaum, am 8. November hatten wir einen neuen Termin! Voll der Vorfreude und aber auch mit einem etwas mulmigen Gefühl in der Magengegend, fuhren wir zum Termin. Würde der Anwalt auch kommen??? Hat er die Apostille dabei?? Ist die Übersetzung korrekt?? Alles Fragen, die wir nicht beantworten konnten, da der Anwalt die Papiere natürlich wieder nicht vorab zum Notar geschickt hatte…. Aber um  14.00 Uhr hatten wir Gewissheit: Anwalt da, Vollmacht da, Apostille da. Nur nicht übersetzt.

Tja.

Unser Notar hatte sichtlich Mühe seinen Unmut zu verbergen und setzte den Anwalt „sanft auf den Pott”. Sollte das Grundbuchamt die Apostille so nicht akzeptieren, dann muss jetzt der Anwalt dafür haften – oder so ähnlich. Eigentlich nur eine Formsache, aber eben doch wichtig. Stand der Dinge heute am 21. November: bisher hat das Grundbuchamt noch nicht gemeckert, hoffen wir also das beste für uns!!

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